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AGB

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1. Geltung und Regelungsgegenstand

Der Vermieter betreibt in Hausham, Eckart 23 einen Beherbergungsbetrieb; nachfolgend Monteurhaus genannt.

 

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Monteurhaus abgeschlossen werden.
Sofern der Kunde vertragliche Leistungen nicht nur für sich, sondern für seine Mitarbeiter, Angestellte oder sonstige ihm zuzurechnende Dritte bestellt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass auch diese Personen die nachfolgenden Bedingungen einhalten.
Des Monteurhaus stellt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen Räumlichkeiten bereit. Entgegenstehende Bedingungen erkennt das Monteurhaus nicht an. Die Unter- oder Weitervermietung oder sonstige (auch unentgeltliche) Gebrauchsüberlassung der überlassenen Räumlichkeiten, ist nicht erlaubt. Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

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2. Vertragsabschluss, Nichtabnahme

2.1. Vertragsabschluss
Die Reservierung ist schriftlich mit der Angabe des genauen Nutzungszeitraums, Personenanzahl und Namen der jeweiligen Gäste an das Monteurhaus zu richten. Der Vertrag kommt erst durch Übersendung der schriftlichen Bestätigung durch das Monteurhaus zustande. Vertragspartner sind das Monteurhaus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Monteurhaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen. Der Kunde erwirbt durch den Vertragsabschluss, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.

Bei Reservierung ist der Name des jeweiligen Mitarbeiters/Gastes (der beherbergt wird) dem Vermieter mitzuteilen. Entscheidet der Kunde (Firma/Privatperson, welche die Reservierung vorgenommen hat), dass der Mitarbeiter/Gast (für welchen die Reservierung erfolgt ist) durch einen anderen Mitarbeiter/Gast ersetzt wird, so fällt eine Reinigungsgebühr von EUR 50,00 (zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer) an. Änderungen in der Person (Mitarbeiter/Gast), die untergebracht wird, sind dem Vermieter
unverzüglich mitzuteilen (per E-Mail an info@monteur-haus.com oder per Whatsapp an +49151 71615400).

2.2. Änderungen / Stornierungen
Änderungen sind unverzüglich, spätestens 5 Werktage vor Ablauf der laufenden Reservierung schriftlich anzuzeigen.

2.3. Nichtabnahme
Nimmt der Kunde die vertraglichen Leistungen nach Ablauf der in II. Nr. 2. genannten Fristen nicht ab, bleibt der Kunde zur Zahlung von 100% des vereinbarten Preises verpflichtet, sofern das Monteurhaus die Räumlichkeiten nicht anderweitig vermieten konnte. Werden die gemieteten Räumlichkeiten ganz oder teilweise noch vor dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit freigegeben, so entsteht für den Kunden kein Rückzahlungsanspruch.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Monteurhaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Monteurhauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2.4. Fälligkeit
Zimmer- bzw. Bettenmieten sind in voller Höhe wöchentlich im Voraus zur Zahlung fällig. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Das Monteurhaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Monteurhaus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.

Dem Monteurhaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

2.5. Das Monteurhaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung, Kaution oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
2.6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Monteurhauses aufrechnen oder mindern.

3. Nutzung der Räumlichkeiten, Vertragsbeendigung, Personalien

3.1. Der Vertrag kann von unserem Monteurhaus fristlos beendet werden, wenn der Kunde oder die ihm zuzurechnenden Bewohner sich nicht an die Hausordnung halten. Eine fristlose Beendigung ist ebenfalls möglich, wenn durch den Aufenthalt der Betrieb oder die Sicherheit des Betriebes oder anderer Gäste gefährdet wird.

3.2. Ferner ist das Monteurhaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vom Monteurhaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; - das Monteurhaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Vertragsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Monteurhauses zuzurechnen ist.
3.3. Bei berechtigtem Rücktritt des Monteurhauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
3.4. Des Weiteren ist eine sofortige Vertragsbeendigung seitens des Monteurhauses möglich, wenn der Kunde seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen sind die Zimmer sofort zu räumen. Sollte dies nicht geschehen, ist das Monteurhaus berechtigt, die Zimmer auf Kosten des Kunden zu räumen und die Schlösser der jeweiligen Zimmer auszuwechseln.
3.5. Es sind stets die geltenden Meldevorschriften zu beachten. Aufgrund der Meldevorschriften ist bei Einzug ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.
3.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, angebrachte Schlösser durch eigene zu ersetzen oder zu ergänzen.
3.7. Jegliche Einbauten und jede bauliche oder technische Veränderung der Räumlichkeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Monteurhauses. Das gleiche gilt, für den Anschluss elektrischer Verbraucher. Das Monteurhaus behält sich das Recht vor Veränderungen ohne Genehmigung auf Kosten des Kunden rückgängig zu machen.

3.8. Rauchverbot: In sämtlichen Räumlichkeiten dieses Monteurhauses, einschließlich der vermieteten Zimmer, ist das Rauchen strengstens untersagt. Dies schließt sowohl herkömmliche Tabakprodukte als auch elektronische Zigaretten ein. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter vor, das Mietverhältnis sofort zu beenden.

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4. Haftung, Verjährung
4.1. Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn oder ihm zuzurechnende Bewohner schuldhaft verursacht werden. In gleicher Weise haftet der Kunde, wenn Gäste und Angehörige des jeweiligen Bewohners Schäden schuldhaft verursachen. Die Beweislast dafür, dass ein Verschulden nicht vorliegt, trifft den Kunden. Für abhanden gekommene oder beschädigte Inventarteile muss der Kunde des Monteurhauses Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der tatsächlichen Reparaturkosten leisten. Mängel und Schäden sind unverzüglich der Hausleitung mitzuteilen. Wird ein Schaden nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, haftet der Kunde für die Folgeschäden, auch wenn ihm für den ursprünglichen Schaden kein Verschulden trifft.
4.2. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen oder eingebrachten Sachen kann nur übernommen werden, wenn diese das Monteurhaus oder ihrer Vertretung ausdrücklich (in Schriftform) zur Verwahrung gegeben wurden und diese die Verwahrung annehmen, es sei denn, das Monteurhaus habe den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des Monteurhauses befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Monteurhaus verursacht worden ist.
4.3. Das Monteurhaus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn des Monteurhaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Monteurhauses beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Monteurhauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Monteurhauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Monteurhauses auftreten, wird das Monteurhaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
4.4. Es gilt die kenntnisabhängige regelmäßige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

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